Genau wie für unsere anderen Mandanten, hilft Ihnen Klingele und Partner auch in der anspruchsvolleren Situation als Grenzgänger gerne mit aktiver Steuergestaltung und Optimierung weiter. Wir berücksichtigen dabei Ihre Kinder, Ehepartner und natürlich die weitere Familienplanung. Auch wiederkehrende bürokratische Aufgaben übernehmen wir selbstverständlich für Sie, wie u.a. die im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz festgeschriebenen 60 Tage-Regelung.
Wir erstellen Einkommensteuererklärungen nicht nur für derzeit aktive Grenzgänger sondern helfen auch gerne Pensionären mit den nötigen Formularen und Anträgen bezüglich des Ruhestandes und der anstehenden Auszahlungen.
Für Sie stellen wir sicher, dass der Ruhestand finanziell behaglich und ohne Papierkrieg abläuft. Wir kombinieren für Sie die besten Elemente aus dem deutschen und dem schweizer System für ein steuergünstiges gutes Auskommen.
Wir helfen Ihnen, für Ihre Kleinen genau wie für Sie das Beste herauszuholen, egal auf welcher Seite der Grenze.
Bei Anträgen auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer gibt es einiges zu beachten, wir unterstützen Sie dabei.